Die Wahrung des Wahlgeheimnisses bei Online-Abstimmungen und –Wahlen stellen eine große Herausforderung dar – wegen den gegensätzlichen Anforderungen, die sich aus dem Wahlgeheimnis auf der einen Seite und dem Erfordernis nachvollziehbarer Korrektheit und Sicherheit der Wahl auf der anderen Seite ergeben. Um diese gegensätzlichen Anforderungen bei Online-Wahlen auflösen zu können, kommen komplexe krypto¬graphischen Verfahren zum Einsatz, was die Bewertung von Online-Wahlsystemen durch Wahlverantwortliche extrem aufwendig machen. Online-Wahlsysteme, die dem Stand der Forschung und Technik.

Geheime Online-Abstimmungen und Wahlen wurden Pandemie bedingt in Deutschland an vielen Stelle durchgeführt. Diese Ausnahme¬situation führte dazu, dass die unter Zeitdruck bestmögliche technische Um¬setzung implementiert wurde statt gar keine Wahlen durchführen zu können und die entsprechenden Gremien damit zu lähmen. Nun hält die Pandemie zwar noch an, aber bevor sich diese Wahlform verstetigt, gilt es die eingesetzten Systeme kritisch zu hinterfragen, ob diese auch nach der Pandemie als ausreichend sicher bewertet werden können – denn die Abwägung zu Gunsten überhaupt eine Wahl durchführen zu können würde dann entfallen.

Das E-Voting Kompetenzzentrum bietet Wahlausrichtern Unterstützung, um eine informierte Entscheidung bezogen auf Wahlordnungen und Systemauswahl - trotz der komplexen kryptographischen Verfahren auf denen Online-Wahlsysteme aufsetzen - treffen zu können.

Statements

Estland und die Schweiz fordern Ende-zu-Ende Verifizierbare Systeme, das sollte Deutschland auch.

Eine Zertifizierung nach dem Schutzprofils für Online-Wahlprodukte stellt keine adäquate Sicherheit mehr dar, weswegen es auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht mehr zur Zertifizierung von Produkten eingesetzt wird.

Ende-zu-Ende Verifizierbarkeit beinhaltet individuelle und universelle Verifizierbarkeit.

Wenn ein System keine Ende-zu-Ende Verifizierbarkeit umsetzt, dann können Manipulationen nicht zuverlässig erkannt werden.

Wenn nur die universelle Verifizierbarkeit (öffentliche Auszählung) bei einer Online-Wahl umgesetzt ist, dann wäre das genauso als würde man bei einer Papier-basierten Wahl im Wahllokal einem Wahldienstleister die Urne ohne Versiegelung übergeben und am nächsten Tag eine Urne zurück bekommt und ein Ergebnis. Das Ergebnis kann man dann zwar nachzählen, aber man weiß nicht, ob die Urne die Stimmen, die abgegeben wurden, beinhaltet oder andere.

Die Musterwahlordnung eines Online-Wahldienstleisters zu übernehmen, birgt die Gefahr der Überspezifikation - bis hin zu einem Ausschluss anderer Wahldienstleister.

Ziel ist es nicht vom eingesetzten Source Code abzuhängen sondern unabhängig von dem Source Code davon überzeugt zu sein, dass die Wahl nicht manipuliert wurde.

Referenzen (Auswahl)